Fahrende unter (starkem) Alkoholeinfluss stellen eine erhebliche Gefahrenerhöhung für Verkehrsunfälle dar. Die Bachelorarbeit befasst sich mit neueren Entwicklungen bei der Anordnung medizinisch-psychologischer Untersuchungen (MPU) - insbesondere im Zusammenhang mit dem Urteil 3 C 3/20 des Bundesverwaltungsgerichtes aus dem Jahre 2021. In Anbetracht der statistischen Häufung von Personenschäden ab einem Wert von 1,1 Promille und des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts wird der Frage nachgegangen, ob und wie die MPU ein valides Mittel zur Prävention von Alkoholfahrten darstellt. Wäre es angeraten, einen neuen Schwellenwert von 1,1 Promille für eine regelmäßige MPU in Betracht zu ziehen, um Menschenleben im Straßenverkehr zu retten bzw. besser zu schützen? Die Arbeit zeigt auf, dass das bisher uneinheitliche Vorgehen im Umgang mit einer MPU bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille zu Rechtsunsicherheit führt und diese Gesetzeslücke geschlossen werden muss.
Aktuelle Entwicklungen bei der Anordnung medizinisch-psychologischer Untersuchungen nach § 13 FeV
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