Die Bachelorarbeit aus dem Jahr 2022 befasst sich mit der möglichen Einführung eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG), das den Konsum von Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen legalisiert. Welche Auswirkungen hätte dies auf die Gesetzesvorschriften für die Teilnahme am Straßenverkehr und den damit verbundenen Umgang in der polizeilichen Praxis? Für Alkohol gibt es bereits einen Grenzwert zur Feststellung der Fahruntüchtigkeit, für Cannabis müsste dieser noch festgelegt werden. In einem Gesetzesentwurf wird ein Grenzwert von 5,0 ng/ml THC im Blutserum für den § 24a Abs. 2 StVG genannt als Vergleichswert zur 0,5-Promille-Grenze. Zunächst betrachtet der Autor den politischen Hintergrund einer möglichen Legalisierung und diesbezüglich Wahlprogramme der Parteien und das Wahlergebnis der Bundestagswahl 2021. Anschließend geht er der Frage nach, ob der Grenzwert von 5,0 ng/ml THC im Blutserum realistisch erscheine und Verkehrsteilnehmende dann noch verkehrstüchtig seien oder der Grenzwert zu hoch angesetzt wurde. Dazu werden auch zwei Experteninterviews durchgeführt. Als Ergebnis der Bachelorarbeit hält der Autor fest, dass der geforderte Grenzwert von 5,0 ng/ml THC im Blutserum zu hoch erscheine. Ein Grenzwert im Bereich von 2 bis 3 ng/ml würde als sinnvoller erachtet. Da Cannabis bislang eine verbotene Substanz gewesen sei und Untersuchungen schwierig, müssten zukünftig weitere Untersuchungen durchgeführt werden. In Folge einer Legalisierung müssten zudem die Drogenschnelltests, die der Polizei zum Nachweis eines Konsums zur Verfügung stehen, angepasst werden. Es genüge nicht mehr, dass ein Schnelltest positiv auf Cannabis reagiert, sondern es sollte die entsprechende THC-Konzentration angezeigt werden.
Eine mögliche Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss - welche Auswirkungen die Einführung eines Cannabiskontrollgesetzes auf den §24a StVG [...]
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