Im Rahmen der Novelle der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Jahr 2020 wurde zum Schutz von Radfahrenden ein verbindlicher Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und 2,00 Metern außerorts eingeführt. Doch trotz der StVO-Novelle werden Radfahrende vielfach mit einem geringeren Abstand durch den Kraftfahrzeug (Kfz-)verkehr überholt, was zu einer Beeinträchtigung der individuell wahrgenommenen Sicherheit von Radfahrenden führt. Mit Abstandsmessungen bei Überholvorgängen (ÜHV) zwischen Kfz- und Radverkehr kann dieses subjektive Sicherheitsempfinden bezüglich zu enger Überholabstände quantifiziert werden und dadurch Verkehrsplanenden als Grundlage für Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrenden dienen. Hier setzt die vorliegende Arbeit, die einen Beitrag zur Erweiterung der Datenbasis schafft, an: Mit dem OpenBikeSensor (OBS), einem Open Source Projekt zur ultraschallbasierten Abstandsmessung, werden mit einem Feldversuch in Weimar Überholvorgänge erfasst und ausgewertet. Dabei wird der Einfluss der Art der Radverkehrsführung sowie der Einfluss des Abstands zum rechten Fahrbahnrand von Radfahrenden auf den Abstand, den der Kfz- zum Radverkehr einhält, untersucht. Die Auswertung zeigt, dass der Mindestüberholabstand im Mittel deutlich unterschritten wird und sowohl die Art der Radverkehrsführung als auch die Position der Radfahrenden auf der Straße Auswirkungen auf den Überholabstand haben.
Auswertung der seitlichen Überholabstände zwischen Kfz- und Radverkehr im Innerortsbereich sowie Analyse ausgewählter Einflussfaktoren
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